Die ungefügige Tochter mit dem Tode bestraft
Mord an der Grenze zur vorsätzlichen Tötung
Das Bundesgericht hat das Urteil gegen einen kurdischen Vater teilweise korrigiert, der seine älteste Tochter 1996 mit einem Küchenmesser getötet hatte. Die Tat habe juristisch die Grenze von der vorsätzlichen Tötung zum Mord überschritten. Der Täter habe den Anspruch der Tochter auf Achtung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit beiseite geschoben und entschieden, ihr Leben sei verwirkt.
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