Keine europakompatible Unterbrecherwerbung
Schriftliche Urteilsbegründung im Fall TV 3
Das Bundesgericht lehnt es ab, die geltende gesetzliche Regelung der Unterbrecherwerbung in Anlehnung an das weniger einschränkende Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen (EÜGF) grosszügiger auszulegen. Eine derartige europakompatible Gesetzesauslegung hatte der private Fernsehanbieter TV 3 verlangt, nachdem das Bundesamt für Kommunikation sowie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) seine Unterbrecherwerbung in einstündigen «Leisten» - unter anderem in der Talksendung «Fohrler live» - als unzulässig beanstandet hatten. Das Bundesgericht wies die Verwaltungsgerichtsbeschwerde von TV 3 am 13. Februar dieses Jahres einstimmig ab (vgl. NZZ vom 19. 2. 01).
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