Der Einbürgerungsstreit von Emmen
Fristauslegung der Regierung Verstoss gegen Treu und Glauben
Der Luzerner Regierungsrat durfte die Gemeindebeschwerde nicht für verspätet erklären, mit der sich fünf Betroffene dagegen wehren wollten, dass ihnen in der Gemeinde Emmen mit Volksentscheid vom 12. März 2000 die Einbürgerung verweigert wurde. Das hat das Bundesgericht entschieden und eine staatsrechtliche Beschwerde der Ausländer einstimmig gutgeheissen. Allerdings wird die Kantonsregierung im Urteil aus Lausanne nicht angewiesen, auf die Gemeindebeschwerden einzutreten. Sofern andere sogenannte Sachurteilsvoraussetzungen fehlen, stünde es dem Regierungsrat ausdrücklich «frei, erneut einen Nichteintretensentscheid zu fällen».
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