Absenz ohne Arztzeugnis
Fristlose Entlassung einer schwangeren Frau
Eine schwangere Frau, die dem Arbeitsplatz für mehrere Tage fernbleibt, ohne die Absenz mit einem Arztzeugnis zu begründen, darf deswegen laut einem Entscheid des Bundesgerichts nicht fristlos entlassen werden. Das einstimmig gefällte Urteil der I. Zivilabteilung ruft die gesetzliche Regelung in Erinnerung, wonach schwangere Personen «auf blosse Anzeige hin von der Arbeit fernbleiben oder die Arbeit verlassen» dürfen (Art. 35a Abs. 2 Arbeitsgesetz).
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