Zweierlei Experten
Administrativgutachter ohne Ermahnung
Ein von der Unfallversicherung für das Administrativverfahren bestellter Gutachter braucht laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) nicht auf die Pflicht zur Wahrheit und Unparteilichkeit aufmerksam gemacht zu werden, wie dies das Bundeszivilprozessgesetz für gerichtliche Gutachter vorsieht.
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