Insolvenzentschädigung bei Betriebsübernahmen
Im Falle einer Betriebsübernahme können Arbeitnehmer laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) auf jeden Fall Insolvenzentschädigung beanspruchen, sofern in Bezug auf den bisherigen Arbeitgeber die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für einen gesetzlichen Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den neuen Betriebsinhaber erfüllt sind oder nicht (Art. 333 Obligationenrecht).
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