Beschwerdeweg geklärt
Verweigerte Aufenthaltsbewilligungen
Will ein Ausländer die Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung anfechten, auf die er einen Anspruch zu haben behauptet, muss er den ablehnenden Entscheid des Regierungsrats beim kantonalen Verwaltungsgericht anfechten. Dies entschied am Freitag nach öffentlicher Beratung des Urteils das Bundesgericht und trat auf eine staatsrechtliche Beschwerde nicht ein, mit der ein Ausländer sich dagegen wehren wollte, dass die Zürcher Kantonsregierung eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung für ihn und seine Familie abgelehnt hatte.
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