Jusletter

Scheidung gegen den Willen des Partners

Abwarten der Trennungszeit trotz missbräuchlicher Heirat

  • Auteur-e: fel.
  • Domaines juridiques: Droit de la famille. Droit du mariage
  • Proposition de citation: fel., Scheidung gegen den Willen des Partners, in : Jusletter 25. Juni 2001
Auch eine Scheinehe kann gegen den Willen eines Gatten grundsätzlich erst nach Ablauf einer vierjährigen Trennungszeit und nur in besonderen Ausnahmesituation früher geschieden werden (Art. 114 und 115 Zivilgesetzbuch). Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichts, das die Scheidung einer Frau abgelehnt hat, die behauptet, sie sei damals drogensüchtig gewesen und habe ihren ausländischen Mann nur wegen der Fr. 30 000.- geheiratet, welche er ihr zugesichert habe, um dank der Eheschliessung eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Laut dem einstimmig gefällten Entscheid der II. Zivilabteilung bleibt unerheblich, ob die Ehe tatsächlich von beiden Beteiligten nur zum Schein eingegangen wurde. So oder anders sind die erwähnten Bestimmungen über die Scheidung der Ehe gegen den Willen eines Gatten anwendbar.

Aucun commentaire

Es gibt noch keine Kommentare

Votre commentaire sur cet article

Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.