Rüge aus Strassburg für die Schweiz
Meinungsäusserungsfreiheit von Tierschützern verletzt
Die Schweiz hat gegenüber dem Verein gegen Tierfabriken das in Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierte Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt, weil die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG einen Werbespot gegen eine angeblich quälerische Tierhaltung und für eine Reduktion des Fleischkonsums abgelehnt hatte. Dieses einstimmig gefällte Verdikt hat am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg auf dem Internet veröffentlicht.
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