Berner Obergericht: Neues Scheidungsrecht führte zur Verdoppelung des „Papierkriegs“
Wie aus einer letzte Woche veröffentlichten Medienmitteilung über den Verwaltungsbericht des Obergerichts des Kantons Bern für das Jahr 2000 unter anderem hervorgeht, fielen die ersten Erfahrungen mit dem neuen Scheidungsrecht ernüchternd aus. Die zwingende Bedenkfrist von zwei Monaten stosse auf breites Unverständnis bei den Betroffenen. Das neue Scheidungsrecht habe zu einem Mehraufwand geführt.
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