Gebotene fristlose Entlassung
Wenn der Arbeitnehmer einen Kollegen angreift
Greift ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz einen Kollegen mit verbalen Todesdrohungen an, kann eine fristlose Entlassung durch den Arbeitgeber nicht nur gerechtfertigt, sondern geradezu geboten sein. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, das sich auf Art. 328 des Obligationenrechts beruft, wonach der Arbeitgeber «die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen» hat.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire