Jusletter

«Kombucha» ist Lebensmittel

Streit um ein altchinesisches Getränk

  • Auteur-e: fel.
  • Domaines juridiques: Droit de la santé
  • Proposition de citation: fel., «Kombucha» ist Lebensmittel, in : Jusletter 9. Juli 2001
Das Bundesamt für Gesundheit muss das ursprünglich aus dem alten China stammende Teegetränk «Kombucha» trotz seinen viel gepriesenen angeblichen Naturheilkräften als Lebensmittel zulassen. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Herstellers gutgeheissen und einen Entscheid des Eidgenössischen Departements des Innern aufgehoben, welches die vom Bundesamt verfügte Verweigerung der Zulassung bestätigt hatte. Bei dem Getränk handelt es sich um einen Aufguss aus Kräutertee, Sacharose, Hefekulturen und Milchsäurebakterien, der auf Grund einer Vergärung mit dem «Kombucha»-Pilz organische Säuren und Enzyme enthält. Die Zulassung als Lebensmittel war verweigert worden, weil der «Kombucha»-Pilz vor allem auf dem Internet als Naturheilmittel gegen allerlei Unpässlichkeiten und Erkrankungen angepriesen wird.

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