Aussetzung des Verfahrens
Schiedsgericht und Rechtshängigkeit
Auch ein Schiedsgericht muss sein Verfahren aussetzen, wenn im Ausland in der gleichen Streitsache bereits eine Klage hängig gemacht worden ist. Dies verlangt Art. 9 Abs. 1 des Gesetzes über das Internationale Privatrecht, der laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht nur von staatlichen Gerichten zu beachten ist, sondern ebenso von privaten Schiedsgerichten mit Sitz in der Schweiz.
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