EU und USA verständigen sich auf Verfahren zur Prüfung von Entschädigungsmöglichkeiten im Urheberrechtsstreit
Vor rund einem Jahr hatte ein WTO-Panel festgestellt, dass das US-Urheberrechtgesetz mit dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPs) nicht vereinbar ist, da die meisten Bars, Restaurants und Einzelhandelsgeschäfte von der Verpflichtung befreit sind, Lizenzgebühren für die von ihnen gespielte Musik zu zahlen ("Business exemption"). Letzte Woche nun sind die EU und die USA übereingekommen zu prüfen, wie europäische Musiker und Komponisten bis zur Änderung des US-Urheberrechtgesetzes für die wirtschaftlichen Verluste infolge dieser "Business exemption" entschädigt werden können.
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