Ertrag aus unerlaubtem Geschäft ist zu versteuern
Herkunft des Einkommens unerheblich
Auch wenn ein Vermögensertrag aus einem widerrechtlichen oder unsittlichen Geschäft fliesst, unterliegt er der Einkommenssteuerpflicht. Das Bundesgericht hat in einem neuen Entscheid die Besteuerung von Einkommen aus der Beteiligung an einem betrügerischen Schneeballsystem bejaht.
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