Grundrechte gelten auch für Vereine
Rechtsschutz am Beispiel der «Braderie» von La Chaux-de-Fonds
Stellt das Gemeinwesen einem Verein öffentlichen Grund für ein Volksfest zur Verfügung, so muss es dafür sorgen, dass der Verein die Grundrechte (wie das Gebot der Gleichbehandlung von Gewerbegenossen) respektiert. Dies hat das Bundesgericht zu einer staatsrechtlichen Beschwerde auswärtiger Händler festgehalten, die sich gegen die Kosten für Standplätze an der «Braderie» in La Chaux-de-Fonds wehrten.
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