Blasen statt Bluten
Atemlufttest genügt als Beweis für Blaufahrt
Eine Verurteilung wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand setzt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht in jedem Fall die Durchführung einer Blutprobe voraus. Vielmehr kann dafür grundsätzlich auch auf das Ergebnis eines Atemlufttests abgestellt werden. Mit dem einstimmig gefällten Grundsatzentscheid des Kassationshofs in Strafsachen wird ein Urteil der Nidwaldner Strafjustiz aufgehoben, die einen Motorradfahrer freigesprochen hatte, obwohl zwei Atemlufttests Werte von 1,36 und 1,54 Gewichtspromillen ergeben hatten. Die kantonalen Richter vertraten die Auffassung, in solchen Fällen sei die Anordnung einer Blutprobe zwingend und wenn davon abgesehen werde, fehle es am gesetzlich verlangten Beweis für eine Verurteilung wegen Blaufahrens.
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