Unfallopfer auf Überholspur überfahren
Leichter Fall - kein Führerausweisentzug
Das Bundesgericht hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde eines Autolenkers gutgeheissen, dem für einen Monat der Führerausweis entzogen worden war, weil er auf der Überholspur einer Autobahn ein auf der Fahrbahn liegendes Unfallopfer übersehen und hundert Meter weit mitgeschleift hatte. Laut dem Urteil aus Lausanne kann auf Grund der konkreten Umstände des Geschehens höchstens von einem leichten Fall gesprochen werden, weshalb ein Ausweisentzug nicht am Platz ist. Sogar von einer Verwarnung wurde angesichts des ungetrübten automobilistischen Leumunds des Fahrers abgesehen.
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