«Wochenendehen» gemeinsam besteuern
Getrennte Wohnsitze bedeuten nicht getrennte Ehe
Ehegatten werden nur dann getrennt besteuert, wenn sie gestützt auf Art. 23 des Zivilgesetzbuchs (ZGB) je einen eigenen Wohnsitz begründet haben, nicht gemeinschaftlich über die finanziellen Mittel verfügen und die eheliche Gemeinschaft aufgehoben ist.
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