4000 Franken Entschädigung für fristlose Entlassung
Das Messer erhoben
Das Bundesgericht hat einem Metzger eine Entschädigung von 4000 Franken zugesprochen, der von seinem Arbeitgeber fristlos entlassen worden war, weil er eine Anweisung der für die Hygiene im Betrieb verantwortlichen Person missachtet und dieser gegenüber das Messer erhoben hatte.
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