Massagesalon zu lange geduldet
Keine Wiederherstellung nach 24 Jahren
Das Bundesgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde der Stadt Zürich abgewiesen, die vom Eigentümer eines Massagesalons vergeblich die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes verlangte. Das kantonale Verwaltungsgericht durfte den Anspruch der Stadt als verwirkt bezeichnen, da die städtische Sittenpolizei die sexgewerbliche Nutzung der Dreizimmerwohnung bereits 1975 registriert hatte.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire