Frecher Diebstahl einer Fotoausrüstung
Auch bloss leichte Fahrlässigkeit verneint
Das Bundesgericht hat einen Entscheid der Justiz des Kantons Basel-Landschaft bestätigt, die eine Versicherung zur Bezahlung von 10 000 Franken für eine gestohlene Fotoausrüstung verurteilt hatte. Die Versicherungsgesellschaft lehnte die Übernahme des Schadens wegen leichter Fahrlässigkeit des Versicherten ab, doch ist ihre Berufung gegen den kantonalen Entscheid in Lausanne einstimmig abgewiesen worden.
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