"frick.ch"
Handelsgericht des Kantons Aargau vom Urteil vom 30. August 2001
Das Handelsgericht des Kantons Aargau hielt in seinem Urteil vom 30. August 2001 fest, dass das Interesse der Klägerin, einer aargauischen Einwohnergemeinde, an der alleinigen Führung des Domainnamens "frick.ch" gegenüber dem schwächeren, rein ökonomischen Interesse der Beklagten, die im Bereich Marketingkommunikation tätig ist, überwiegt. Das Urteil wird im Folgenden im Volltext wiedergegeben.
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