Doppelt verfassungswidrige Abwasserbeseitigungsgebühr
Eine für den Unterhalt des kommunalen Abwassersystems erhobene Benutzergebühr, die allein auf den Gebäudewert abstellt und der Menge des verschmutzten Wassers keine Rechnung trägt, erweist sich laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts als doppelt verfassungswidrig: Zum einen ist das aus dem Gebot der Rechtsgleichheit abgeleitete Äquivalenzprinzip verletzt (Art. 8 Bundesverfassung), und zum anderen liegt ein Verstoss gegen übergeordnetes Bundesrecht vor (Art. 49 Bundesverfassung).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire