Telefonterror als «Scheidungsgrund»
Nicht zumutbare Fortsetzung der Ehe
Das Bundesgericht ermöglicht einem erst seit kurzer Zeit getrennt lebenden 58-jährigen Ehemann die sofortige Scheidung von seiner fünf Jahre jüngeren Gattin, die ihn systematisch überwacht, periodisch mit bis zu dreissig Telefonanrufen am Tag belästigt und öffentlich massiv beschimpft hat.
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