Verkehrssignal verkehrt placiert
Keine Strafe für Tempo 66 innerorts
Fahrzeuglenker sind nach einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht gehalten, nach vorschriftswidrig angebrachten Verkehrssignalen Ausschau zu halten. Fehlt eine gesetzmässige Signalisation der Höchstgeschwindigkeit, müssen ortsfremde Lenker nicht allein wegen einer Ortstafel auf das Maximaltempo von 50 Kilometern pro Stunde schliessen. Der Kassationshof des Bundesgerichts hat deshalb die Verurteilung eines Journalisten wegen fahrlässiger Überschreitung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit um 16 Kilometer pro Stunde aufgehoben.
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