Kein Mittagsflugverbot in Schänis
Bestätigte Änderung des Betriebsreglements
Die Alpine Segelflugschule Schänis AG darf auf ihrem Flugfeld weiterhin auch über Mittag starten. Nach dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat nun auch das Bundesgericht die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt am 2. März 1999 verfügte teilweise Änderung des Betriebsreglements abgesegnet. Damit waren auf Ersuchen einiger Anwohner gewisse Beschränkungen des Flugbetriebs angeordnet worden, doch wurde von einem Flugverbot für die Mittagszeit abgesehen. Sowohl die Anwohner wie auch die Segelflugschule Schänis hatten die Neuregelung mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht angefochten, doch blieben die Einwände beider Seiten in Lausanne erfolglos.
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