Konsumkredit mit festem Zinssatz
Verbindliche Konditionen
In einem Konsumkreditvertrag mit festen Konditionen braucht laut einem Urteil des Bundesgerichts nicht ausdrücklich erwähnt zu sein, dass der vereinbarte Zinssatz für die ganze Vertragsdauer derselbe bleibt. Das seit 1994 in Kraft stehende Konsumkreditgesetz will sicherstellen, dass der Konsument über die Bedeutung, den Umfang und die Kosten eines Konsumkredits umfassend informiert ist. Ein Kreditvertrag muss daher schriftlich abgeschlossen werden und unter anderem den effektiven Jahreszins erwähnen. Wo dies nicht möglich ist, sind der Jahreszins und die bei Vertragsschluss in Rechnung gestellten Kosten zu erwähnen.
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