Keine Verschiebung des Gerichtstermins
Es verstösst laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) weder gegen Bundesrecht noch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), wenn es ein Gericht im Streit um Leistungen der Unfallversicherung ablehnt, eine bereits angesetzte Gerichtsverhandlung zu verschieben.
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