Teure falsche Auskunft eines Fachmanns
Unrichtige Auskünfte über die Steuerfolgen, die ein geplantes Geschäft nach sich ziehen wird, können einen Treuhänder unter Umständen teuer zu stehen kommen. Das Bundesgericht hat ein Urteil des Kantonsgerichts der Waadt bestätigt, wonach eine Treuhandgesellschaft einer Aktiengesellschaft über 1 Mio. Fr. an Steuern und Abgaben vergüten muss, mit der die Gründer der Gesellschaft auf Grund einer vom angefragten Fachmann gegebenen falschen Auskunft nicht gerechnet hatten.
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