Interkantonale Hehlerei
Der Straftatbestand der Hehlerei ist erfüllt, sobald der Hehler das Diebesgut erworben hat. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, das im Kompetenzstreit zwischen den Ständen Aargau und St. Gallen darüber zu befinden hatte, in welchem Kanton ein Hehler strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden muss. Der Mann war im Kanton St. Gallen in eine Verkehrskontrolle geraten, und dabei zeigte sich, dass er in seinem Kofferraum einen im Kanton Aargau erworbenen gestohlenen Radioverstärker mit sich führte.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire