Einführung von E-Voting stellt hohe Anforderungen
Die elektronische Ausübung politischer Rechte ist in der Schweiz realisierbar, wenn die bestehenden Stimmregister harmonisiert werden und ein eidgenössisches Stimmregister aufgebaut wird. Zu diesem Schluss gelangt ein Bericht der Bundeskanzlei, den der Bundesrat letzte Woche zuhanden des Parlaments verabschiedet hat, ohne aber bereits einen Entscheid über die Einführung von E-Voting zu fällen. Von den geschätzten minimalen Kosten von 399 Millionen Schweizer Franken sollen die Gemeinden 351, die Kantone 24 und der Bund ebenfalls 24 Millionen tragen.
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