Zession und Aberkennung
Kommentar zum Bundesgerichtsentscheid vom 1.11.2001 (4C.211/2001)
Im Aberkennungsverfahren nach Art. 83 Abs. 2 SchKG ist eine erst nach Einleitung der Betreibung zu Gunsten des Betreibenden erfolgte Zession grundsätzlich zu beachten, sofern die Forderung im Zeitpunkt der Betreibung bestand und fällig war (Urteil des Bundesgerichts vom 1. November 2001, I. Zivilkammer).
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