Unzulässiges Angebot eines Strafrichters
Ein erstinstanzlicher Strafrichter darf die Vorladung zur Gerichtsverhandlung nicht mit einem Vorschlag verbinden, die Sache durch die Überweisung eines vorgeschlagenen Bussenbetrags gewissermassen «aussergerichtlich» zu erledigen. Denn laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts ist ein solcher Richter nicht mehr unabhängig, falls der Vorschlag ausgeschlagen wird und eine Verhandlung durchgeführt werden muss.
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