Keine zweite Mikrowellen-Schelte
Beschwerde gegen die Schweiz für unzulässig erklärt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Zusammenhang mit einer umstrittenen Äusserung über die angebliche Gefährlichkeit von Mikrowellenherden eine zweite Beschwerde gegen die Schweiz einstimmig für unzulässig erklärt. Im Jahre 1998 war in Strassburg ein Urteil des Bundesgerichts gerügt worden, welches einem Umweltbiologen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen die Behauptung verboten hatte, im Mikrowellenherd zubereitete Speisen seien gesundheitsschädlich (vgl. BGE 120 II 76).
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