Wer entscheidet über Steuerbefreiung?
Nicht eine Kantonsregierung allein
Über eine Befreiung von der Steuerpflicht - etwa wegen des gemeinnützigen Zwecks einer Gesellschaft (Art. 23 Steuerharmonisierungsgesetz) - darf nicht eine Kantonsregierung allein und definitiv entscheiden, wie dies im Kanton Genf gesetzlich vorgesehen ist. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor.
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