Zulässige Sondersteuer für Wirte
Patentgebühren nach dem Hinfall der Bedürfnisklausel
Auch nach einem Wegfall der früheren Bedürfnisklauseln für das Gastgewerbe bleiben kantonale Patentgebühren für den Betrieb eines Restaurants laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts grundsätzlich zulässig und verstossen insbesondere nicht gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit. Dies gilt jedenfalls so lange, als eine solche Sondersteuer nicht wegen ihrer prohibitiven Höhe oder auf Grund einer protektionistischen Zielrichtung gegen die Wirtschaftsfreiheit verstösst.
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