Verletzte Fairness zum Dritten
Das Vertrauen in ein korrektes Justizverfahren beruht nicht zuletzt darauf, dass sich die Parteien zu jedem Dokument des Gerichtsdossiers äussern können. Diesen Grundsatz bekräftigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in der Begründung eines Entscheides gegen die Schweiz (NZZ 22. 2. 02).
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