H.M. v. Switzerland
EGMR-Urteil 39187/98 vom 26.02.2002
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde einer 90-jährigen Frau abgewiesen. Die Beschwerde stützte sich auf das Recht auf Freiheit (Art. 5 EMRK). Die Frau war gegen ihren Willen von den zuständigen Vormundschaftsbehörden des Kantons Bern in ein Altersheim eingewiesen worden.
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