Zulassung zur selbständigen Psychotherapie
Zürcher Regelung im Einklang mit der Wirtschaftsfreiheit
Die vom Zürcher Kantonsrat im August beschlossene neue Regelung der Zulassung von selbständig tätigen Psychotherapeuten, die unter anderem ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie (einschliesslich Psychopathologie) verlangt, ist verfassungskonform. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, welches eine vom Schweizer Psychotherapeuten-Verband, drei weiteren Organisationen sowie von fünf direkt betroffenen Personen eingereichte staatsrechtliche Beschwerde im vergangenen November einstimmig abgewiesen hatte.
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