Künstliche Zwergbäume
Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts ist es nicht willkürlich, einen normalen Obstbaum als Zwergbaum zu betrachten, sofern er von Menschenhand beständig auf eine Höhe von maximal drei Metern zurückgeschnitten wird. Konkret zu beurteilen war in Lausanne das Schicksal zweier Apfelbäume im Kanton Aargau, die rund zweieinhalb Meter von der Grenze des Nachbargrundstücks entfernt stehen.
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