Nicht jeder Rückfall ist ein Rückfall
Besonderheit des Mofa-Führerausweises
Das Bundesgericht hat einen sechsmonatigen Ausweisentzug für einen Raser, der auf der Autobahn mit 192 km/h gefahren war, als zu hoch beanstandet und auf eine Dauer von vier Monaten reduziert. Dass ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 72 km/h als schwere Verletzung der Verkehrsregeln gilt und zwingend zu einem Ausweisentzug führt, war unbestritten. Die kantonalen Behörden waren indes von einem Rückfall und damit von einer Mindestentzugsdauer von sechs Monaten ausgegangen, weil dem Schnellfahrer im Jahr zuvor der Führerausweis für Motorfahrräder entzogen worden war, weil er zwei Töffli frisiert hatte.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire