Kartenspielender Direktor
Keine fristlose Entlassung ohne Mahnung
Das Bundesgericht hat ein Urteil bestätigt, laut welchem ein fristlos entlassener Direktor eine Entschädigung von Fr. 87 000.- erhält. Die fristlose Entlassung war unter anderem damit begründet worden, dass der leitende Angestellte während der Arbeitszeit sich am Computer mit Kartenspielen vergnügte. Dies vermag indes aus Sicht des Bundesgerichts eine Entlassung vor Ablauf der Kündigungsfrist ohne vorgängige Ermahnung nicht zu rechtfertigen.
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