Revision des Lebensmittelrechts
Mehr Schutz, mehr Transparenz, weniger Handelshemmnisse, Pressemitteilung des EDI vom 27. März 2002
Die vom Bundesrat verabschiedeten Änderungen des Lebensmittelrechts, welche per 1. Mai 2002 in Kraft treten, stehen im Zeichen eines verbesserten Schutzes der menschlichen Gesundheit, erhöhen für Konsumentinnen und Konsumenten die Transparenz und den Täuschungsschutz und erleichtern den Marktzugang importierter und inländischer Lebensmittel. Sie stärken insofern auch die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Lebensmittelhandels und tragen der Entwicklung von Lebensmittelwissenschaft und -technologie Rechnung.
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