Unfall nach Kokaingenuss
Suva-Leistungen 20 Prozent gekürzt
Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) hat einem Autolenker die Versicherungsleistungen zu Recht um 20 Prozent gekürzt, nachdem er unter Kokaineinfluss sowie mit 1,28 Promillen Alkohol im Blut einen Selbstunfall verursacht hatte und anschliessend von einem nachfolgenden Fahrzeug gerammt worden war. Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Verunfallten einstimmig abgewiesen und wie zuvor schon das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich die Leistungskürzung bestätigt, weil der Unfall sich «anlässlich der Begehung eines Vergehens» ereignet hatte.
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