Software im System des Immaterialgüterrechts
Zur Zeit zeichnet sich beim Schutz von Digitalprodukten weltweit ein Paradigmenwechsel ab. Softwarebezogene Erfindungen sollen sich patentieren lassen, der parallele Schutz von Computerprogrammen durch das Urheberrecht soll konsolidiert werden. Vor dem Hintergrund einer beabsichtigten Revision des Urheberrechtsgesetzes fragt sich allerdings grundsätzlich, inwieweit das traditionelle Urheberrecht auf den Schutz technischer Werke zugeschnitten ist.
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