Auch wer zu lange arbeitet, kann gut arbeiten
In jedem Fall Entschädigung für Überzeit
Dass ein Arbeitnehmer wesentlich länger arbeitet, als das Arbeitsgesetz zulässt, muss laut einem neuen Urteil keineswegs zwingend eine ungenügende Arbeitsleistung zur Folge haben: "Nach allgemeiner Lebenserfahrung kann nicht allein aus langen Arbeitszeiten auf eine schlechte oder unsorgfältige Arbeitsausführung geschlossen werden." Im Gegenteil ist laut einstimmig gefälltem Urteil der I. Zivilabteilung "sogar allgemein bekannt, dass gewisse hoch qualifizierte Leute (z. B. Mediziner, Forscher) sehr lange arbeiten, ohne dass sich dieser Umstand generell auf die Qualität der Arbeit auswirken muss".
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire