Streit um Flugplatz Buochs
Teilweise gutgeheissene Beschwerde
Die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt am 27. Mai 1998 verfügte Genehmigung des Betriebsreglements für die zivile Mitbenutzung des Militärflugplatzes Buochs ist vom Bundesgericht auf Beschwerde eines privaten Anwohners hin aufgehoben worden. Abgewiesen wurde in Lausanne dagegen eine Beschwerde des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs, der vergeblich beanstandet hatte, dass ihm das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die Beschwerdeberechtigung abgesprochen hatte.
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