Jusletter

Provisorische Rechtsöffnung und Willkür

Kommentar zum Bundesgerichtsentscheid vom 5. Februar 2002 (5P.457/2001)

  • Auteur-e: Daniel Hunkeler
  • Domaines juridiques: LP
  • Proposition de citation: Daniel Hunkeler, Provisorische Rechtsöffnung und Willkür, in : Jusletter 29. April 2002
Gegen einen letztinstanzlichen kantonalen Rechtsöffnungsentscheid ist die staatsrechtliche Beschwerde an das Bundesgericht wegen Verletzung des Willkürverbots (Art. 9 BV) zulässig. Zuständig zur Feststellung einer fehlerhaften Zustellung eines Zahlungsbefehls ist grundsätzlich nicht der Rechtsöffnungsrichter, sondern die kantonale Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs. Die Erteilung einer provisorischen Rechtsöffnung nach Art. 82 SchKG setzt voraus, dass sich aus der Schuldanerkennung der klare und bedingungslose Wille des Betriebenen ergibt, die in Betreibung gesetzte Schuld zu bezahlen.

Aucun commentaire

Es gibt noch keine Kommentare

Votre commentaire sur cet article

Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.