Rückfall des Blaufahrers
Keine doppelte Berücksichtigung
Der Umstand, dass ein Blaufahrer rückfällig geworden ist, darf laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nur im Rahmen des automobilistischen Leumunds, nicht aber zusätzlich auch bei der Bewertung des Verschuldens berücksichtigt werden. Eine doppelte Berücksichtigung verstösst gegen Bundesrecht.
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